Urteil Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems
Schlagworte
Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems; Gau-Hauptstellenleiter der NSDAP
Leitsatz
Für die Frage, ob ein erhebliches Vorschubleisten i.S.d. § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, kommt es auf die konkrete Art und Weise der Ausübung eines Parteiamtes an, wenn einem solchen Amt (hier: Gau-Hauptstellenleiter) keine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zukommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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