Urteil Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems


Schlagworte

Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems; Gau-Hauptstellenleiter der NSDAP

Leitsatz

Für die Frage, ob ein erhebliches Vorschubleisten i.S.d. § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, kommt es auf die konkrete Art und Weise der Ausübung eines Parteiamtes an, wenn einem solchen Amt (hier: Gau-Hauptstellenleiter) keine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zukommt.

(Leitsatz der Redaktion)

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