Urteil Individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung


Schlagworte

Individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung

Leitsätze

InsO § 50 Abs. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1

Verlangt der Vermieter des insolventen Mieters Auskunft über die seinem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen, kann der Insolvenzverwalter dazu auch dann verpflichtet sein, wenn die Sachen unter der Verantwortung seines Amtsvorgängers von dem vermieteten Grundstück entfernt wurden.

InsO § 209 Abs. 2 Nr. 3

Soweit der Insolvenzverwalter die Mietsache noch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nutzt, ist der Vermieter mit seiner Mietzinsforderung Neumassegläubiger.

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