Urteil Individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung
Schlagworte
Individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung
Leitsätze
InsO § 50 Abs. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1
Verlangt der Vermieter des insolventen Mieters Auskunft über die seinem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen, kann der Insolvenzverwalter dazu auch dann verpflichtet sein, wenn die Sachen unter der Verantwortung seines Amtsvorgängers von dem vermieteten Grundstück entfernt wurden.
InsO § 209 Abs. 2 Nr. 3
Soweit der Insolvenzverwalter die Mietsache noch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nutzt, ist der Vermieter mit seiner Mietzinsforderung Neumassegläubiger.
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