Urteil Individualvertragliche Überbürdung der Anfangsrenovierung und Kompensation mit einer Monatsmiete
Schlagworte
Individualvertragliche Überbürdung der Anfangsrenovierung und Kompensation mit einer Monatsmiete
Leitsätze
Auch im preisgebundenen Wohnraum darf der Vermieter die Schönheitsreparaturen dem Mieter auferlegen oder alternativ nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV einen Zuschlag für die Kosten der von ihm zu tragenden Schönheitsreparaturen nehmen.
Bei gebotener wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung werden dem Mieter durch individualvertragliche Übernahme (nur) der Anfangsrenovierung keine Leistungen auferlegt, die den Rahmen der Kostenmiete übersteigen. Dies gilt erst recht, wenn dem Mieter für die Übernahme der letztlich ihm selbst im Rahmen der Nutzung der Wohnung zugutekommenden Anfangsrenovierung eine Monatsmiete (netto) gutgeschrieben wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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