Urteil In die Kasse greifender Verwalter umwählbar, Bezugsdokumente müssen in die Beschlusssammlung
Schlagworte
In die Kasse greifender Verwalter umwählbar, Bezugsdokumente müssen in die Beschlusssammlung
Leitsätze
1. Zur Abrechnung der Kosten der Wasserlieferung in der Jahresabrechnung.
2. Die Wahl eines Verwalters, der - sei es auch versehentlich - wiederholt Abbuchungen vom Konto der WEG für eigene Zwecke vorgenommen und die Beschlusssammlung fehlerhaft geführt hat, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. In die Beschlusssammlung sind auch die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Dokumente aufzunehmen.
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