Urteil Immobilienfonds, ohne Beitrittskündigung zum - kein Schadensersatz


Schlagworte

Immobilienfonds, ohne Beitrittskündigung zum - kein Schadensersatz

Leitsatz

Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fond santeile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.

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