Urteil Immobilienfonds in Form einer GbR mit planmäßigem Geschäftsbetrieb kein Verbraucher


Schlagworte

Immobilienfonds in Form einer GbR mit planmäßigem Geschäftsbetrieb kein Verbraucher; Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes

Leitsätze

1. Das Verbraucherkreditgesetz ist auch auf einen Immobilienfonds in Form einer GbR anzuwenden, wenn die Gesellschaft lediglich ihr eigenes Vermögen verwaltet.

2. Anders ist es bei einer planmäßigen und auf Dauer angelegten wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit; dafür sprechen der Gesamtumfang der erforderlichen Tätigkeiten, der geplante Beitritt zahlreicher weiterer Gesellschafter, die Einsetzung eines Geschäftsbesorgers, die Prospektierung des Vorhabens und die Beauftragung eines Kreditvermittlers, dessen Geschäftsführer zugleich Gründungsgesellschafter ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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