Urteil Immobilienfonds
Schlagworte
Immobilienfonds; Darlehensvertrag; Treuhandvertrag; Treugeberhaftung; Verjährungseinrede; Haustierwiderruf; Vollmacht; Fondsprospekt; Aufklärungsverschulden; Rückabwicklung; Direktgesellschafter; Außenhaftung; Verwirkung; Schrottimmobilien; keine Haftung der Treugeber-Gesellschafter für Verbindlichkeiten eines Immobilienfonds; Einrede der Verjährung
Leitsätze
a) Zur persönlichen Haftung eines Treugebers, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, zur Veröffentlichung in BGHZ 178, 271 vorgesehen).
b) Zu den Voraussetzungen einer Verjährungseinrede.
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