Urteil Immobilienanzeige,Aufklärungspflicht,irreführende Werbung,Beziehbarkeit des Hauses
Schlagworte
Immobilienanzeige,Aufklärungspflicht,irreführende Werbung,Beziehbarkeit des Hauses
Leitsatz
Eine Immobilienanzeige, mit der für den Verkauf eines bewohnten Hauses, das kein Neubau ist, geworben wird, ist grundsätzlich auch dann nicht irreführend, wenn nicht auf den Umstand hingewiesen wird, daß das Haus nicht sofort beziehbar ist.
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