Urteil Im Internet veröffentlichter Mietspiegel allgemein zugänglich
Schlagworte
Im Internet veröffentlichter Mietspiegel allgemein zugänglich
Leitsatz
Ein Mietspiegel ist auch dann allgemein zugänglich und muss dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er zwar von den Interessenverbänden für 3 € verkauft wird, aber im Internet vollständig veröffentlicht ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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