Urteil Hundehaltung/Genehmigungsermessen


Schlagworte

Hundehaltung/Genehmigungsermessen; Hundehaltung; vertragsgemäßer Gebrauch/Hundehaltung; Haustierhaltung; Tierhaltung; Genehmigung/Ermessen des Vermieters

Leitsatz

Wird die Haltung eines Haustieres von der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter abhängig gemacht, liegt die Erteilung dieser Erlaubnis nicht im freien Ermessen des Vermieters. Vielmehr darf der Vermieter die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn hierfür hinreichende Gründe bestehen. Solche Gründe liegen in der Regel nur dann vor, wenn Hausbewohner durch das Tier gefährdet oder belästigt werden.

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