Urteil Hundehaltung
Schlagworte
Hundehaltung; Tierhaltung; fristlose Kündigung; Beleidigung; Pflichtverletzung
Leitsätze
1. Wird eine Hundehaltung unter der Bedingung gestattet, daß von den Tieren keine Belästigung ausgeht, so ist hierin ein Widerrufsvorbehalt zu sehen.
2. Auch die Beleidigung nur eines von mehreren Vermietern berechtigt zur fristlosen Kündigung gem. § 554 a BGB.
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