Urteil Hundehaltung


Schlagworte

Hundehaltung; Schäferhund; Genehmigung; Formularklausel; Schriftform

Leitsätze

1. Ein Vermieter handelt bei der Versagung einer Genehmigung zur Hundehaltung nicht ermessensfehlerhaft, wenn er unabhängig von einer eventuellen Gefährdung oder Belästigung der Mitbewohner allein auf die Größe des Tieres abstellt (hier: elfjähriger Schäferhund).

2. Eine Mietvertragsformularklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Tierhaltung von einer Schriftform abhängig gemacht wird.

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