Urteil Hunde- und Katzenhaltung
Schlagworte
Hunde- und Katzenhaltung; Tierhaltung; vertragswidriger Gebrauch; Erlaubnis; Zustimmung; Unterlassungsanspruch
Leitsatz
Eine Mietvertragsklausel, wonach Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, der Erlaubnis des Vermieters bedarf, ist gültig. Sie gilt auch insoweit, als sie eine Einschränkung der Katzenhaltung zur Folge hat.
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