Urteil Hotelkosten/bei Sperrung der Wohnung
Schlagworte
Hotelkosten/bei Sperrung der Wohnung; Schadensersatz/Hotelkosten; Bad/Durchfeuchtung; Durchfeuchtung des Badfußbodens/Mangel; Fußboden/Durchfeuchtung; Hotelkosten/Mängelbeseitigungskosten; Mängel der Mietsache/Baddurchfeuchtung; Mosaikfliesen/Bad; Fußbodenisolierung/Fehlen als Mangel; Altbau/Fehlen der Fußbodenisolierung; Sperrung des Badezimmers/Schadensersatz (Hotelkosten); Kenntnis von Mängeln/Ausschluß des Schadensersatzanspruches; Grundstücksveräußerung/Haftung des Erwerbers für Mängel; Erwerberhaftung/anfängliche Mietmängel
Leitsatz
Ist der Fußboden im Bad des Mieters bereits bei Mietbeginn morsch wegen eingedrungener Feuchtigkeit, kann der Mieter bei Sperrung der Wohnung Schadensersatz für Hotelkosten verlangen, wenn er den Mangel bei Einzug nicht gekannt hat und nach Erkennen später auch nicht hingenommen hat.
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