Urteil Holzschutzmittel
Schlagworte
Holzschutzmittel; Gesundheitsgefährdung; Instandsetzung; Mängelbeseitigung; Beweislast
Leitsätze
Dem Mieter obliegt der Beweis, daß in der Wohnung baulich verarbeitete Materialien Holzschutzmittel enthalten, die konkret eine Gesundheitsgefährdung bewirken.
Voraussetzung für einen Instandsetzungsanspruch ist die Zumutbarkeit der Mängelbeseitigung für den Vermieter.
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