Urteil Hofbenutzung
Schlagworte
Hofbenutzung, Kfz, Beladen, Entladen, Musikinstrumente, Musiklehrer
Leitsatz
Für einen Musiklehrer gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, den Hof des Hauses zum Be- und Entladen der mit dem Kfz transportierten Musikinstrumente zu nutzen.
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