Urteil Höhe der Berücksichtigungsfähigkeit von Altschulden
Schlagworte
Höhe der Berücksichtigungsfähigkeit von Altschulden
Leitsatz
Bei der Unternehmensentschädigung sind langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstücks nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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