Urteil Höchstdauer der Verwalterbestellung
Schlagworte
Höchstdauer der Verwalterbestellung
Leitsatz
Die fünfjährige Frist für die höchstzulässige Verwalterbestellung beginnt nicht vor rechtswirksamer Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft, erfordert also die Anlegung der Wohnungsgrundbücher sowie ferner, daß mindestens für zwei Wohnungseinheiten verschiedene Eigentümer eingetragen sind.
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