Urteil Höchstbetragshypothek
Schlagworte
Höchstbetragshypothek; Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Leitsatz
Bei einer Höchstbetragshypothek kann eine dingliche Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung nur dann eingetragen werden, wenn sich die Unterwerfungserklärung auf einen ziffernmäßig bestimmten Teil der Forderung bezieht.
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