Urteil Hochparterre nicht Erdgeschoß
Schlagworte
Hochparterre nicht Erdgeschoß; Mieterhöhung; Mietspiegel
Leitsatz
Für die Lage im Hochparterre mit 1,60 m über Straßenniveau ist kein Abschlag nach dem Mietspiegel 2000 für Lage der Wohnung im Erdgeschoß vorzunehmen.
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