Urteil Hinweis auf Exposé und konkludenter Maklervertrag


Schlagworte

Hinweis auf Exposé und konkludenter Maklervertrag; Provisionspflicht bei wirtschaftlichem Nutzen aus Hauptvertrag eines Dritten; unwirksame Reservierungsgebühr keine schwerwiegende Treuepflichtverletzung des Maklers

Leitsätze

1. Die Übersendung eines Exposés mit Hinweis auf Provision ist ein konkludentes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages.

2. Das gilt auch bei einem Hinweis auf eine identische Wohnung im selben Haus.

3. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einem anderen als dem Maklerkunden abgeschlossen wird, dem Kunden aber die Leistungen des Maklers wirtschaftlich zugute kommen.

4. Die Vereinbarung einer formunwirksamen Reservierungsgebühr zwischen Verkäufer und Käufer führt nur ausnahmsweise zu einer Verwirkung des Provisionsanspruchs des Maklers.

(Leitsätze der Redaktion)

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