Urteil Hinterlegungsklausel bei Mietminderung


Schlagworte

Hinterlegungsklausel bei Mietminderung

Leitsatz

Die in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene Klausel folgenden Inhalts:

"Eine nicht ausdrücklich vom Vermieter zugestandene oder rechtskräftig bestätigte Mietminderung darf der Mieter nur vornehmen, wenn in Höhe des Minderungsbetrages zugleich eine Hinterlegung bei der Justizkasse eines Deutschen Gerichts durch ihn erfolgt"

ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB.

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