Urteil Hilfsweise Kündigung/Einliegerwohnraum
Schlagworte
Hilfsweise Kündigung/Einliegerwohnraum; Hilfsweise/Kündigung; Kündigung/hilfsweise; Zeitpunkt/für das Vorliegen der Kündigungsgründe (Einliegerwohnraum); Einliegerwohnraum/Kündigung; Kündigung/Einliegerwohnraum
Leitsatz
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann in erster Linie auf § 564 b Abs. 4 BGB und hilfsweise auf § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt werden.
2. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung in § 564 b Abs. 4 BGB, daß sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung.
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