Urteil Herausgabepflicht des Verwalters


Schlagworte

Herausgabepflicht des Verwalters; Nachweis für ungeklärte Ausgaben

Leitsätze

1. Hat der Verwalter zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gemeinschaft ein Konto auf seinen Namen angelegt, so ist er nach Beendigung seiner Tätigkeit verpflichtet, den Gegenwert des auf dem Konto ausgewiesenen Guthabens an die Wohnungseigentümer herauszugeben (auszuzahlen). Zur Abtretung der Guthabensforderung ist er nicht verpflichtet.

2. Dafür, daß vom Verwalter vorgenommene Abhebungen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich oder berechtigt waren, obliegt im Zweifelsfall ihm die Darlegungslast.

3. Bleibt die Verwendung der abgehobenen Gelder ungeklärt, ist der Verwalter auch insoweit zur Herausgabe verpflichtet.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.