Urteil Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG


Schlagworte

Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG; Beendigung des Mietverhältnisses; Gewerbemietverhältnis; Kommanditgesellschaft als Mieter; Rückgabepflicht, ausgeschiedener Gesellschafter; Gesellschafter, persönlich haftender; Herausgabe der Mietsache, Fortbestehen der Haftung; Gesellschafter, ausgeschiedener

Leitsatz

Wird das zwischen einer Kommanditgesellschaft und dem Vermieter bestehende Mietverhältnis beendet, so haftet neben der Mieterin auch der inzwischen ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auf Herausgabe der Mietsache, sofern das Mietverhältnis vor oder während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft begründet worden ist.

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