Urteil Herausgabeanspruch auch nach Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Herausgabeanspruch auch nach Zwangsvollstreckung; Räumungsanspruch aus Eigentum; Besitzverlust durch Zwangsräumung; Hauptsacheerledigung; frei widerrufliche Erledigungserklärung
Leitsätze
1. Der Besitzverlust, den der Besitzer einer Sache infolge einer (drohenden) Zwangsvollstreckung eines auf die Herausgabe der Sache gerichteten vorläufig vollstreckbaren Titels erleidet, lässt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht entfallen und hat daher nicht die Erledigung der Hauptsache zur Folge.
2. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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