Urteil Herausgabeanspruch des Mieters nach Wiederaufbau einer abgebrannten Wohnung


Schlagworte

Herausgabeanspruch des Mieters nach Wiederaufbau einer abgebrannten Wohnung

Leitsatz

Nach einer - von einer Zerstörung zu unterscheidenden - Beschädigung der Mietsache kann der Vermieter den vom Mieter geltend gemachten Gewährleistungs- und Herausgabeansprüchen ein Überschreiten der sog. „Opfergrenze“ nicht entgegenhalten, wenn er die Mietsache nach dem Schadensereignis - unter Verwendung von Versicherungsleistungen - tatsächlich wieder aufgebaut hat.

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