Urteil Herausgabe von Nutzungsentgelten bei vereinfachter Rückübertragung


Schlagworte

Herausgabe von Nutzungsentgelten bei vereinfachter Rückübertragung; Auskunftsanspruch; Auseinandersetzung bei mehreren Berechtigten

Leitsätze

a) § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gilt auch dann entsprechend, wenn die Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach § 21 b InVorG an einen von mehreren Berechtigten allein erfolgt.

b) In diesem Fall kann der anteilig Berechtigte von dem Verfügungsberechtigten nicht nur eine anteilige, sondern vollständige Herausgabe der Nutzungsentgelte verlangen. Daran hat er die übrigen anteilig Berechtigten in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen, sonst entsprechend den Vorschriften über die Gemeinschaft zu beteiligen.

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