Urteil Herausgabe von ersparten Zinsen auf rechtsgrundlos erlangten und für die Tilgung eigener Darlehen verwendeten Grundstückskaufpreises
Schlagworte
Herausgabe von ersparten Zinsen auf rechtsgrundlos erlangten und für die Tilgung eigener Darlehen verwendeten Grundstückskaufpreises
Leitsatz
Hat der Bereicherungsschuldner das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwandt, hat er die dadurch ersparten Zinszahlungen entsprechend § 818 Abs. 1 und 2 BGB als Vorteile aus dem Gebrauch des Geldes an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben.
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