Urteil Herausgabe von aus dem Vermieterpfandrecht entlassenen und zur Abholung bereitgestellten Einrichtungsgegenständen des Mieters
Schlagworte
Herausgabe von aus dem Vermieterpfandrecht entlassenen und zur Abholung bereitgestellten Einrichtungsgegenständen des Mieters
Leitsätze
1. Die Auskunftserteilung ist als Wissenserklärung höchstpersönlicher Natur und vom Verpflichteten in Person zu erfüllen, doch darf sich dieser zur Vermittlung der Information Hilfspersonen bedienen.
2. Hat der Vermieter Gegenstände des Mieters aus dem Vermieterpfandrecht freigegeben und am Pfandort für den Mieter zur Abholung bereitgestellt, fehlt einer dennoch erhobenen Herausgabeklage das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz bemüht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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