Urteil Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung
Schlagworte
Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung
Leitsatz
Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnab-rechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben.
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