Urteil Herabsetzung von Verkehrswert in der Zwangsversteigerung


Schlagworte

Herabsetzung von Verkehrswert in der Zwangsversteigerung; Wertfestsetzung in der Zwangsversteigerung

Leitsatz

Der Vollstreckungsschuldner kann gegen den Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes sofortige Beschwerde einlegen. Diese kann grundsätzlich auch mit dem Ziel einer Herabsetzung des Verkehrswertes erfolgen, wenn daran im Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht.

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