Urteil Herabsetzung der Transportkosten des vom Gerichtsvollziehers zur Räumung herangezogenen Fuhrunternehmers wegen Verstoßes gegen die Weisung des Gläubigers zur Räumung nach dem "Berliner Modell"
Schlagworte
Herabsetzung der Transportkosten des vom Gerichtsvollziehers zur Räumung herangezogenen Fuhrunternehmers wegen Verstoßes gegen die Weisung des Gläubigers zur Räumung nach dem "Berliner Modell"; Berliner Räumung
Leitsatz
Die Transportkosten des vom Gerichtsvollziehers zur Räumung herangezogenen Fuhrunternehmers sind dann nicht ansetzbar, wenn der Gerichtsvollzieher entgegen dem auf die Herausgabe der Wohnung beschränkten Vollstreckungsauftrag die unbeschränkte Zwangsräumung durchgeführt hat und entgegen dem erklärten Willen des Gläubigers die gesamten in der Schuldnerwohnung befindlichen Gegenstände mit Hilfe eines Transportunternehmens aus der Wohnung hat schaffen lassen.
(Leitsatz der Redaktion)
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