Urteil Herabsetzung der Stichtagsmiete nach Beendigung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Herabsetzung der Stichtagsmiete nach Beendigung des Mietverhältnisses; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückwirkung; Preisstellenverfahren
Leitsatz
Die Antragsbefugnis des Mieters gem. § 2 1. BMG (Herabsetzung der Stichtagsmiete) besteht unabhängig davon, ob das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bestand.
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