Urteil Heizungsausfall
Schlagworte
Heizungsausfall; Minderung; Räumungsfrist
Leitsätze
1. Dem Vermieter steht auch während der gerichtlichen Räumungsfrist Nutzungsentschädigung zu, wenn der Mieter weiterhin die Wohnung nutzt.
2. Der Mieter muß während der Räumungsfrist den Heizungsausfall für einen Tag hinnehmen.
3. Der frühere Mieter hat für die während der Räumungsfrist durchgeführten Reparaturarbeiten an der Heizung keinen Verwendungsersatzanspruch, wenn es sich um über bloße Sicherungsmaßnahmen hinausgehende Instandsetzungsarbeiten handelt.
4. Die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits ist auch dann möglich, wenn das erledigende Ereignis zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eintritt.
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