Urteil Heizung
Schlagworte
Heizung; Abwälzung der Beheizungspflicht auf den Mieter; Sammelheizung; Vermieterpflicht
Leitsatz
Betrieb und Unterhaltung einer Sammelheizung obliegen allein dem Vermieter. Diese Verpflichtungen können auch nicht mietvertraglich wirksam auf den Mieter oder die Gemeinschaft der Mieter abgewälzt werden.
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