Urteil Heizöltank
Schlagworte
Heizöltank; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Heizöltank; Heizöltank - Instandsetzungspflicht; mitvermietete Einrichtungen; Vormieter - Einrichtungen als mitvermietete Sachen; Gegenstand des Mietvertrages - vom Vormieter hinterlassene Einrichtungen; Formularklausel - mitvermietete Einrichtungen des Vormieters
Leitsatz
Der Vermieter ist jedenfalls dann zur Instandsetzung der vom Vormieter zurückgelassenen Einrichtungen verpflichtet, wenn der Mieter nicht bei Abschluß des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht wurde, daß diese nicht mitvermietet werden. Eine anderslautende formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam.
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