Urteil Heizkostenumlage nach Nutzergruppen


Schlagworte

Heizkostenumlage nach Nutzergruppen; Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel; Kürzung der verbrauchsabhängigen Kosten bei fehlender Zwischenablesung; Kürzungsrecht; Pflicht zur Einsichtnahme in die Belege; Aufteilung der Grundkosten nach Gradtagszahlen; Nutzerwechselkosten; Verwaltungskosten

Leitsätze

1. Die Heizkostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sich aus ihr ergibt, dass vom Gesamtverbrauch auf die Nutzergruppe des Mieters ein bestimmter bezifferter Verbrauch entfällt.

2. Sind bei Nutzerwechsel die Verbrauchskosten in Ermangelung einer Zwischenablesung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet worden, steht dem ausgezogenen Mieter ein Recht zur Kürzung des auf ihn entfallenden Verbrauchs um 15 % zu.

(Leitsätze der Redaktion)

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