Urteil Heizkostenabrechnung/Schätzung des Verbrauchs
Schlagworte
Heizkostenabrechnung/Schätzung des Verbrauchs; Verbrauchsschätzung/Heizkosten; Schätzung des Verbrauchs/Heizkosten
Leitsatz
Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die durch die HeizkostenVO geforderte Erfassung des Verbrauchs der Heizkosten durch Schätzung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es wegen eines Defektes des Verbrauchserfassungsgerätes nicht möglich ist, den Verbrauch festzustellen.
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