Urteil Heizkostenabrechnung nur nach den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffen
Schlagworte
Heizkostenabrechnung nur nach den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffen
Leitsatz
Die Heizkostenabrechnung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn in ihr nicht die Kosten der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffe umgelegt worden sind, sondern die Kosten des am Ende des Abrechnungszeitraums nachgetankten Brennstoffs.
(Leitsatz der Redaktion)
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