Urteil Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Fläche
Schlagworte
Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Fläche; Flächendifferenzen
Leitsatz
Übersteigt die tatsächliche Heizfläche die im Mietvertrag vereinbarte Heizfläche um mehr als 10 %, ist die tatsächliche Fläche der Heizkostenabrechnung zugrunde zu legen.
(Leitsatz der Redaktion)
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