Urteil Heizkostenabrechnung/Mischeinheiten
Schlagworte
Heizkostenabrechnung/Mischeinheiten; Heizkostenabrechnung/Mischeinheit; Mischeinheit/Heizkostenabrechnung; Gewerberaum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Wohnraum; Wohnraum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Gewerberaum; Laden/Heizkostenabrechnung; Geschäftsraum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Wohnraum
Leitsatz
Nur wenn ein erheblich höherer Wärmeverbrauch für Gewerbeeinheiten nachgewiesen wird, ist der Vermieter verpflichtet, bei dem Umlegungsmaßstab nach der Wohnfläche der beheizten Räume zwischen Wohnraum und Gewerberaum zu unterscheiden. Bei normalen Läden ist von einem erheblich höheren Wärmeverbrauch in der Regel nicht auszugehen.
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