Urteil Heizkostenabrechnung/Mischeinheit
Schlagworte
Heizkostenabrechnung/Mischeinheit; Mischeinheit/Heizkostenabrechnung; Gewerberaum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mitWohnraum; Wohnraum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Gewerberaum; Kino/Heizkostenabrechnung; Supermarkt/Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Bei der Einbeziehung eines Kinos mit einem zum Teil doppelt so hohen Raum und viel Publikumsverkehr und einem Supermarkt sowie Gewerberäumen mit Fußbodenheizung liegt ein Mehrverbrauch (von Brennstoffen) bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahe, so daß in einem solchen Fall dem Vermieter die Beweislast dafür aufzuerlegen ist, daß der von ihm gewählte Umlegungsmaßstab nach Wohnfläche unter Einbeziehung der Gewerbemietverhältnisse sachgerecht ist und die Wohnungsmieter nicht unbillig benachteiligt.
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