Urteil Heizkostenabrechnung/Mieterwechsel
Schlagworte
Heizkostenabrechnung/Mieterwechsel; Mieterwechsel/Heizkostenabrechnung; Gradtagszahlen/unanwendbar bei Mieterwechsel; Zwischenablesung/bei Mieterwechsel erforderlich
Leitsatz
Bei Räumen, die der HeizkostenV unterliegen, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Gradtagszahlen unzulässig. Vielmehr ist eine Zwischenablesung für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung erforderlich.
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