Urteil Heizkostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Betriebskostenumlage, Umlageschlüssel, Eigentumswohnung, vermietete, Auslagenersatz, Obergrenze
Leitsatz
Die Festlegung des Umlageschlüssels für Betriebskosten zwischen den Miteigentümern einer Eigentümergemeinschaft hat grundsätzlich keinen Einfluß auf den Umlageschlüssel zwischen einem vermietenden Eigentümer und dem Mieter; dieser Umlageschlüssel richtet sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag. Die unterschiedlichen Abrechnungsarten dürfen jedoch nicht dazu führen, daß dem vermietenden Eigentümer vom Mieter höhere Heizkosten erstattet werden als der vermietende Eigentümer selbst an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat.
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