Urteil Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel
Schlagworte
Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Mieterwechsel; Heizperiode; Abrechnungszeitraum; Heizmonate; Heizgradtage
Leitsatz
Bei einem Mieterwechsel während der laufenden Heiz- und Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Verteilung der Heizkosten unter Zugrundelegung von 7 Heizmonaten zu berechnen; der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Abrechnung nach Heizgradtagen.
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