Urteil Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel
Schlagworte
Heizkostenabrechnung bei Mieterwechsel; Heizkostenabrechnung; Heizwerttabelle; Heizgradwerte; billige Aufteilung
Leitsatz
Werden die Heizkosten insgesamt nach Wohnflächen umgelegt und findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, dann ist die Aufteilung der Heizkosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Heizgradwerten zulässig, auch wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart ist.
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