Urteil Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung


Schlagworte

Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung

Leitsatz

Werden die Heizkosten abweichend von den übrigen Bewirtschaftungskosten nicht für das Kalenderjahr abgerechnet, weil eine Messung der Verbrauchsergebnisse für das Kalenderjahr nicht vorliegt, führt dies nicht zur Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.

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