Urteil Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung
Leitsatz
Werden die Heizkosten abweichend von den übrigen Bewirtschaftungskosten nicht für das Kalenderjahr abgerechnet, weil eine Messung der Verbrauchsergebnisse für das Kalenderjahr nicht vorliegt, führt dies nicht zur Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.
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