Urteil Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Heizkostenabrechnung; Wärmemeßdienst - Anfahrtkosten; Anfahrtkosten - Wärmemeßdienst; Ablesung der Heizkostenverteiler; Heizkostenverteiler - Ablesekosten

Leitsatz

Der Mieter hat nur dann die Kosten der nochmaligen Anfahrt des Wärmemeßdienstes zu tragen, wenn die Mitarbeiter der Ablesefirma nach dem Ende der mitgeteilten Ablesezeit erneut einen Versuch machen, den nicht angetroffenen Mieter zu erreichen.

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