Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Ablesen; Ablesetermin, verspäteter -
Leitsatz
Die Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß, wenn der Ablesetermin so weit nach der Beendigung der Abrechnungsperiode liegt, daß brauchbare, den tatsächlichen Verbrauch der Mieter wiedergebende Ablesewerte nicht mehr gegeben sind.
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